BGH: Neue Grundsatzentscheidung zur Haftung des Anschlussinhabers für Filesharing
Dass Eltern nicht automatisch für die Tauschbörsenaktivitäten ihrer minderjährigen Sprösslinge haften, hatte der BGH mit der Morpheus-Entscheidung bereits geklärt. 2012 ging es dabei hauptsächlich um die vorherige Aufklärung und Belehrung der eigenen Kinder.
Anfang 2014 hat der BGH zusätzlich entschieden, dass bei volljährigen Filesharern aus dem eigenen Haushalt sogar die Belehrung nicht Voraussetzung für die Exkulpation ist. Der Anschlussinhaber haftet also nicht für illegale Downloads volljähriger Haushaltsmitglieder, wenn keine Verdachtsmomente,etwa durch vorangegangene Abmahnugen, bestanden haben. Das BearShare-Urteil liegt jetzt im Volltext vor.
Zur sekundären Darlegungslast des Internet-Anschlussinhabers und zum Streitwert bei P2P-Urheberrechtsverletzungen hat kürzlich auch das OLG Hamm entschieden.