Rotlichtverstoß – Einstellung des Bußgeldverfahrens bei Messung mit Traffiphot III

Einem unserer Mandanten wurde kürzlich vorgeworfen, das Rotlicht einer Lichtzeichenanlage – also eine rote Ampel – missachtet zu haben. Er war bei dem angeblichen Verstoß mit einem Messgerät mit der Bezeichnung Traffipax Traffiphot III (TPH III) geblitzt worden.

Bei Rotlichtverstößen droht ein Bußgeld in Höhe von 90 € nebst 3 Punkten in Flensburg. Leuchtete die Ampel bereits länger als eine Sekunde rot, werden 200 €, 4 Punkte sowie ein Monat Fahrverbot fällig. Allerdings war sich unser Mandant keines Verschuldens bewusst. Und tatsächlich zeigten dann die Beweisfotos einen seltsamen Bildfehler. Auf einem der Fotos „schwebte“ über dem Kfz des Mandanten frei im Bild das Autokennzeichen eines ganz anderen Fahrzeuges, das aber ansonsten nicht abgebildet war. Diese Beweisdokumentation wurde von uns als deutlicher Hinweis auf eine Fehlmessung moniert. Der Fehler konnte dann offensichtlich auch von der Bußgeldbehörde nicht ausgeräumt werden. Das Stadtamt Bremen stellte das Bußgeldverfahren ohne weitere Begründung ein.

Der Fall zeigt erneut, dass es sich lohnt, mutmaßlich ungerechtfertigte Bußgeldbescheide nicht einfach hinzunehmen. Und wiederholt stellt sich heraus, dass die von den Herstellern vielfach als „absolut fehlerfrei“ beworbenen Messgeräte eben doch nicht immer tadellos arbeiten. Eine qualifizierte Verteidigung wird in aller Regel nur ein Rechtsanwalt vornehmen können.

Wir betonen dabei erneut, dass es wichtig ist, dass Sie als Betroffener zuvor irgendwelche Stellungnahmen oder Angaben zur Sache unterlassen, da diese nicht selten ein Schuldeingeständnis beinhalten. Sie haben ein Schweigerecht und müssen insbesondere auf den Anhörungsbogen der Bußgeldbehörde nicht antworten!