ANWALTSKANZLEI IN BREMEN – NORD

Wir freuen uns, Ihnen auf diesen Seiten einen ersten Überblick über unsere Anwaltskanzlei geben zu können. Die Kanzlei wird von derzeit zwei Berufsträgern betrieben. Rechtsanwalt Häger bearbeitet neben dem Kraftfahrthaftpflichtrecht überwiegend die Rechtsgebiete Arbeitsrecht, Mietrecht und Erbrecht. Rechtsanwalt Birk konzentriert sich schwerpunktmäßig auf Mandate aus den Rechtsgebieten IT-Recht und Verkehrsrecht. Ausführliche Informationen zu den einzelnen Rechtsgebieten und den Rechtsdienstleistungen der Kanzlei finden Sie unter den einzelnen Überschriften.

Regional verbunden, überregional tätig

Unsere Anwaltskanzlei liegt im Stadtbezirk Bremen – Nord in unmittelbarer Nähe des Bahnhofs Lesum. Der Standort in Burglesum ist auch aufgrund der Stadtautobahn A 27/A 270 somit direkt an die Stadtteile Vegesack und Blumenthal angebunden. Insgesamt ist die Kanzlei aus ganz Bremen ebenso gut zu erreichen wie aus dem Bremer Umland. Die regionale Verbundenheit ist wesentliche Basis und Stärke unseres Kanzleiteams. Wir sind auf unseren Rechtsgebieten aber auch überregional tätig, nicht zuletzt in der Metropolregion Bremen – Oldenburg und im Dreieck Bremen – Hamburg – Hannover.

Breites Dienstleistungsangebot bei gleichzeitiger Spezialisierung

Wir verstehen uns grundsätzlich als Ansprechpartner hinsichtlich aller rechtlicher Problem und Fragestellungen. Auf diesen Seiten finden Sie eine Vielzahl von Kontaktmöglichkeiten, von denen Sie sich die für Sie passenden aussuchen können. Sollten wir Ihnen persönlich einmal nicht weiterhelfen können, sind wir in der Lage, auf ein breit gefächertes Netz von Kooperationspartnern zurückzugreifen und dort zu vermitteln.

+ + + Newsflash + + +

Reisende dürfen in einem Hotel, das der Reiseveranstalter mit 5 „Sonnen“ bewertet,  mit einem Schlafplatz von jeweils mehr als 70 cm Breite rechnen. Hier hatten 3 Erwachsene ein Dreibettzimmer gebucht. Zur Verfügung gestellt wurde ihnen ein Zimmer mit 2 Betten von jeweils 1,40 m Breite. Weil diese Ausstattung nicht der vertraglichen Vereinbarung entsprach, erhalten die beiden Reisenden, die sich ein Bett teilen mussten, nun 15 % ihres anteiligen Reisepreises zurück  – AG Hannover, Urteil vom 22.02.2024, 471 C 6110/23 (nicht rechtskräftig).

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