Unlesbar geschriebenes Testament ungültig
Ein eigenhändig geschriebenes Testament muss lesbar sein, um wirksam die Erbfolge zu regeln. In einem vor dem Oberlandesgericht Schleswig zu entscheidenden Fall ließ sich das Schreiben auch mithilfe einer Schriftsachverständigen nicht vollständig entziffern, so dass es nicht als wirksames Testament anerkannt werden konnte.
In einem solchen Fall greift dann wieder die gesetzliche Erbfolge, was im Einzelfall erhebliche vom Erblasser ungewollte Konsequenzen zeitigen kann.