Praktisch kein gutes Jahr für Fluggäste, trotz positiver Rechtsprechung
Die Katastrophenmeldungen für Flupassagiere setzen sich auch im Spätsommer fort.
Erst hat sich Olympus Airways sang und klanglos aus dem deutschen Markt verabschiedet. Dort bleiben jetzt viele Passagiere eventuell auf Kosten und Entschädigungen sitzen. Die griechische Airline ist finanziell angeschlagen und dürfte aufgrund der Distanz über die Grenzen hinweg – EU hin oder her – schwer haftbar zu halten sein.
Dann häuften sich erneut Flugverspätungen und Flugausfälle bei der Billigfluglinie Small Planet Airlines. Auch diese Fluggesellschaft ist nach Informationen aus der Reisebürobranche in keiner guten finanziellen Verfassung. Anfragen von Passagieren auf Entschädigung werden auch von dort derzeit nicht oder erst nach Monaten bearbeitet.
Diese Woche dann der neue Streik bei Ryanair, wonach viele Fluggäste schon wieder nicht oder nicht wie gebucht transportiert wurden. Der Streik hat unseres Erachtens seine Berechtigung, die Verwerfungen im Luftraum über Europa sind allerdings insgesamt kritisch. Dies ist ein Gewerbe, dass nicht mit Wild-West-Methoden betrieben werden sollte. Sicherheit und Zuverlässigkeit bei europäischen Fluggesellschaften sind ein hohes Gut, dass nicht aus reiner Profitgier aufs Spiel gesetzt werden darf.
Zum Glück hält wenigstens der EuGH an seiner verbraucherfreundlichen Linie fest. So gab es diese Woche auch positive Nachrichten: Bei Flugstreichungen muss eine Airline ihren Kunden den komplett bezahlten Preis inklusive Vermittlungsgebühren von Dritten erstatten, wenn die Fluggesellschaft von dieser Provision wusste. Fluggesellschaften müssen damit nach Auslegung der EU-Fluggastrechteverordnung für die Differenz zwischen dem vom Fluggast bezahlten Ticketpreis und dem tatsächlich erhaltenen Betrag aufkommen, wie der Europäische Gerichtshof in Luxemburg urteilte.
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