ERBRECHT IN BREMEN

Das Erbrecht ist in Deutschland als Grundrecht ausgeprägt und stellt zunächst das subjektive Recht dar, Verfügungen über sein Eigentum oder andere veräußerbare Rechte für den Fall des eigenen Todes zu regeln. Man kann auch Begünstigter solcher Verfügungen werden, also erben.

Das Erbrecht als Rechtsgebiet umfasst auch sämtliche Rechtsnormen, die sich mit dem Übergang des Vermögens einer Person, des Erblassers, bei ihrem Tod auf eine oder mehrere andere Personen, die Erben, befassen. Der Erblasser kann die Erbfolge durch Testament oder Erbvertrag regeln. Ohnedies greift greift die gesetzliche Erbfolge.

Im Zusammenhang mit erben und vererben treten eine Vielzahl von rechtlichen Problemen auf, die ganz massive Konsequenzen nach sich ziehen können. Es empfiehlt sich, unter professioneller Begleitung rechtzeitig zu Lebzeiten die entsprechenden Weichen zu stellen.

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