Neues vom TRAFFIPAX Traffiphot III – weitere Verfahrenseinstellungen wegen schlechter Beweisfotos
Aus aktuellem Anlass berichten wir erneut vom „Blitzer“ TPH III. Das Gerät wird für die Ermittlung von Rotlichtverstößen verwendet. Bereits in der Vergangenheit war uns aufgefallen, dass Beweisfotos vereinzelt schlechte Bildqualität aufwiesen oder nicht aufklärbare Bildfehler enthielten.
Jetzt wurden gerade wieder zwei Bußgeldverfahren eingestellt. Das eine OWi-Verfahren verlief bei der Bußgeldbehörde im Sande, nachdem wir für den Mandanten Einspruch eingelegt hatten. Mittlerweile ist Verjährung eingetreten. Das andere Verfahren wurde vom Amtsgericht Bremen eingestellt (82 OWi 610 Js 55057/13 (719/13)), nachdem wir eine ausführliche Einlassung gefertigt hatten. In beiden Fällen war wahrscheinlich die miserable Bildqualität der Beweisfotos der Grund für die Verfahrenseinstellung.
In der Regel versuchen die Behörden aber trotzdem, die Bußgelder einzutreiben. Dies zeigt der zweite Fall, der erst vom Gericht gestoppt wurde. In den seltensten Fällen gibt die Behörde nach, wie offensichtlich im ersten Fall geschehen. Und selbst dort hat man es ja erst mal beim Betroffenen selbst versucht. Erst mit anwaltlichem Schreiben konnte erreicht werden, dass der Vorwurf nicht weiterverfolgt wurde.
Man muss sich als Betroffener also zu Wehr setzen. Und Sie müssen sich nicht in Ihr Schicksal ergeben. Wenn Sie auf dem „Beweisfoto“ nicht erkennbar sind, dann sollten Sie den Verstoß im Anhörungsbogen auch nicht einräumen oder das Bußgeld bezahlen. Sie sind nicht verpflichtet, „die Wahrheit zu sagen“. Sie haben ein Schweigerecht. Sie als Betroffener dürften sogar lügen – bei der Lüge sollten Sie sich aber besser nicht erwischen lassen, da sonst die Glaubwürdigkeit für eine eventuelle weitere Verteidigung leidet.
Deshalb ist es besser, ganz zu schweigen. Machen Sie keine Angaben (außer Name und Anschrift), weder im Anhörungsbogen, noch bei Erhalt des Bußgeldbescheids. Und ganz besonders nicht, wenn Sie von Polizeibeamten persönlich dazu aufgefordert werden, sei es gleich vor Ort nach der angeblichen Tat, sei es wenn die Beamten im Rahmen einer Täterermittlung an Ihrer Haustür klingeln.
Mit dieser Taktik konnten letztlich beide eingangs geschilderten Fälle zu Gunsten der Mandanten entschieden werden. Bußgelder, Punkte in Flensburg und Fahrverbote konnten vermieden werden. Hätten die beiden Betroffenen die Verstöße eingeräumt oder umfassende Angaben zum Sachverhalt gemacht, dann wäre eine Verteidigung trotz der schlechten Fotos wohl unmöglich geworden.
Schweigen Sie also und lassen Sie sich beraten. Eine sinnvolle Verteidigung kann in der Regel nur mit anwaltlicher Hilfe geführt werden, da nur ein Rechtsanwalt qualifizierte Akteneinsicht in die Ermittlungsakte nehmen kann.
Lassen Sie sich vor allem rechtzeitig beraten. Die Fristen im Bußgeldbescheid müssen unbedingt beachtet werden.