„Rufmord“- Urteil: Google muss Suchinhalte nicht vorab prüfen

Heute hat der BGH entschieden, dass der Anbieter einer Internet-Suchmaschine (hier: Google) nicht verpflichtet ist, sich vor der Anzeige eines Suchergebnisses zu vergewissern, ob die von den Algorithmen aufgefundenen Inhalte Persönlichkeitsrechtsverletzungen beinhalten. Der Suchmaschinenbetreiber muss erst dann reagieren, wenn er durch einen konkreten Hinweis von einer offensichtlichen und klar erkennbaren Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts Kenntnis erlangt.

Bundegerichtshof, Urteil vom 27. Februar 2018 – VI ZR 489/16

BVerwG aktuell – Fahrverbote für Dieselfahrzeuge grundsätzlich möglich

Mit zwei Urteilen hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute Sprungrevisionen der Länder Nordrhein-Westfalen (BVerwG 7 C 26.16) und Baden-Württemberg (BVerwG 7 C 30.17) gegen erstinstanzliche Gerichtsentscheidungen zur Fortschreibung der Luftreinhaltepläne durch Dieselfahrverbote für Düsseldorf und Stuttgart überwiegend zurückgewiesen.

Allerdings sind bei der Prüfung von Verkehrsverboten für Diesel-Kraftfahrzeuge gerichtliche Maßgaben insbesondere zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit zu beachten.

https://www.bverwg.de/aktuelles