ARBEITSRECHT IN BREMEN

Das Arbeitsrecht umfasst alle verbindlichen Bestimmungen zur unselbständigen, abhängigen Erwerbstätigkeit. Man unterscheidet zwischen dem Individualarbeitsrecht, dies regelt die Rechtsbeziehungen zwischen einzelnen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, sowie dem kollektiven Arbeitsrecht, welches das Verhältnis der Verbände der Arbeitnehmer zu den Arbeitgebern betrifft.

Ein Arbeitsverhältnis wird durch den Arbeitsvertrag begründet. Dieser Vertrag muss sich dabei an einem komplexen Normengefüge messen lassen. Das Arbeitsrecht wird gestaltet durch Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, Tarifverträge, nationale Gesetze und Verordnungen sowie durch EU-Richtlinien und -Verordnungen. Zusätzlich kommt der Einfluss der Rechtsprechung der deutschen Gerichte und des EuGH hinzu.

Ein Arbeitsvertrag wird in der Regel auf unbestimmte Zeit geschlossen. Eine Befristung ist nur unter strengen Voraussetzungen zulässig. Das unbefristete Arbeitsverhältnis kann regelmäßig nur durch Kündigung einer Partei oder durch einen einvernehmlichen Aufhebungsvertrag beendet werden, für beides gilt die Schriftform.

Viele Streitigkeiten entstehen hier im Vorfeld einer Kündigung oder durch die Kündigung selbst. Der Arbeitgeber muss beachten, dass er regelmäßig zunächst eine schriftliche Abmahnung erteilt. Es gibt aber im Zweifel noch weitere Details zu beachten, bevor man eine Kündigung ausspricht. Der Arbeitnehmer, der eine Kündigung erhält, muss zwingend binnen drei Wochen eine Kündigungsschutzklage erheben, wenn er sich wehren möchte. Ansonsten ist die Kündigung nicht mehr angreifbar.

Ein immer wichtiger werdender Problemkreis ist der Arbeitnehmerdatenschutz. Und nicht zuletzt durch den Einsatz von Social Media in der Unternehmenskommunikation (Enterprise 2.0) treten immer neue und ungeklärte Rechtsfragen mit arbeitsrechtlichem Bezug auf.

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