Fahrerlaubnis regelmäßig weg bei Mischkonsum
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass der Mischkonsum von Cannabis und Alkohol selbst dann regelmäßig eine mangelnde Fahreignung begründet, wenn die Einnahme der Substanzen nicht im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr steht.