IT – RECHT IN BREMEN

IT-Recht ist die Abkürzung für Informationstechnologierecht. Bedeutungsähnliche, aber teils nicht mehr verwendete Begriffe sind: Computerrecht, EDV-Recht und Informationsrecht. Teilweise findet sich auch noch die Bezeichnung Informatikrecht.

Das IT-Recht ist eigentlich kein Rechtsgebiet im traditionellen Sinne, sondern erstreckt sich über ein Vielzahl Teilbereiche der Hauptrechtsgebiete Zivilrecht, Strafrecht und Verwaltungsrecht. Der Begriff IT-Recht beschreibt also ein übergreifendes Rechtsthema, dessen Sachverhalte gemeinsam haben, dass sie einen Bezug zur Informationstechnologie (IT) aufweisen.

Ständige Bedeutungszunahme in vielen Lebensbereichen

Mit der Bedeutungszunahme des Word Wide Web wurde speziell der Begriff des Multimediarechts als Teilbereich geprägt, der sich insbesondere mit Rechtsfragen der sogenannten neuen Medien befasst, auch Internetrecht oder Onlinerecht genannt. Ein Teilgebiet davon ist wiederum das Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs, auch E-Commerce genannt.

In der Praxis kommt es häufig zu thematischen Überschneidungen mit dem Medien- und Urheberrecht, dem Arbeitsrecht und dem gewerblichen Rechtsschutz. Deshalb hat sich eine Untergliederung des IT-Rechts in gesetzesübergreifende Anwendungsbereiche wie beispielsweise dem Datenschutzrecht, dem Softwarerecht oder dem IT-Strafrecht etabliert.

Mit umfasst ist auch das Recht der Kommunikationsnetze und -dienste, im Wesentlichen geregelt durch das Telekommunikationsgesetz. Das Telemediengesetz regelt demgegenüber die übermittelten Inhalte und ist daher wiederum Gegenstand des Rechts der neuen Medien.

Digitalisierung des Alltags und der Berufswelt

Durch den ständigen technischen Fortschritt sowohl im Bereich der Software als auch der Hardware haben in den letzten Jahren auch die Rechtsprobleme bei der Nutzung von Social-Media-Diensten zugenommen. Unter anderem in diesem Zusammenhang spielt die massive Verbreitung von Smartphones eine erhebliche Rolle, welche aus dem täglichen Leben bei vielen Nutzern nicht mehr wegzudenken sind.

Und nicht zuletzt gewinnt auch die Verknüpfung zwischen dem IT-Recht und dem Verkehrsrecht immer mehr an Bedeutung, da die ständig zunehmende Vernetzung nicht vor Autos und Straßenverkehr halt macht – mit allen positiven wie negativen Folgen. Schon spricht man vom gläsernen Autofahrer, ein Szenario, dass den Bürger mehr zu verunsichern scheint als die permanente Überwachung allgemein.

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