Geschwindigkeitsüberschreitung – Wegfall des Fahrverbotes wegen Herzkrankheit der Tochter

Kürzlich kam eine Mandantin zu uns, die wegen eines Tempoverstoßes mit dem Messgerät Multanova Digital geblitzt worden war. Ihr wurde vorgeworfen, die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerorts um 27 km/h überschritten zu haben. Dafür fällt eigentlich lediglich ein Bußgeld von 80,00 € an, zusätzlich werden 3 Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg eingetragen.

Was allerdings viele Autofahrer nicht wissen und auch die Mandantin unangenehm überrascht hat: Handelt es sich wie hier um die zweite Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 25 km/h innerhalb eines Jahres, wird ein Fahrverbot von einem Monat angeordnet. Ein solches wird außerhalb geschlossener Ortschaften eigentlich erst ab 41 km/h zu viel fällig.

Gegen den Bußgeldbescheid wurde Einspruch eingelegt, da sich im Gespräch mit der Mandantin herausstellte, dass ihre minderjährige Tochter unter einem angeborenen Herzfehler leidet und insbesondere im Notfall schnellstmöglich in ärztliche Obhut gebracht werden muss. Dem hätte jedoch ein Fahrverbot für die Mutter entgegengestanden. Nach Vorlage des entsprechenden ärztlichen Attestes schloss sich die Bußgeldbehörde unserer Auffassung an und hob das Fahrverbot auf. Damit war das wesentliche Ziel der Verteidigung erreicht.

Der Fall zeigt erneut, dass es sich lohnt, Bußgeldbescheide wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten nicht ungeprüft hinzunehmen. Es geschieht nicht selten, dass für den Betroffenen wenn nicht ein Freispruch, so doch zumindest eine günstigere Entscheidung herausgearbeitet werden kann. Dafür bedarf es allerdings in der Regel anwaltlicher Hilfe, insbesondere da nur ein Rechtsanwalt die erforderliche qualifizierte Akteneinsicht nehmen kann.