Unlesbar geschriebenes Testament ungültig

Ein eigenhändig geschriebenes Testament muss lesbar sein, um wirksam die Erbfolge zu regeln. In einem vor dem Oberlandesgericht Schleswig zu entscheidenden Fall ließ sich das Schreiben auch mithilfe einer Schriftsachverständigen nicht vollständig entziffern, so dass es nicht als wirksames Testament anerkannt werden konnte.

In einem solchen Fall greift dann wieder die gesetzliche Erbfolge, was im Einzelfall erhebliche vom Erblasser ungewollte Konsequenzen zeitigen kann.

Keine kostenpflichtigen Telefongewinnspiele am Arbeitsplatz

Erlaubt der Arbeitgeber private Telefonate über den Telefonanschluss der Firma, so ist damit nicht die Teilnahme an Telefongewinnspielen über kostenpflichtige Sonderrufnummern inbegriffen. Wenn der Arbeitgeber dabei trotzdem ertappt wird, rechtfertigt dies allerdings keine fristlose Kündigung, so dass LAG Düsseldorf, Urteil vom 16.09.2015, Az. 12 Sa 630/15.