AG Bremen-Blumenthal weist Filesharing-Klage ab

Wir haben vor dem Amtsgericht im Bremer Norden ein klageabweisendes Urteil erstritten. Unser Mandant, der Beklagte, hatte vor Jahren eine kostspielige Abmahnung wegen angeblichem Filesharing erhalten, dies jedoch stets bestritten. Daraufhin war er vom Abmahner auf Zahlung von 1.298 € verklagt worden. Das Gericht wies die Klage insbesondere unter Hinweis auf die Bearshare-Entscheidung des BGH ab, welche auch auf unverheiratete LebensgefährtInnen und deren Abkömmlinge anzuwenden sei. Insgesamt war bis zuletzt auch streitig geblieben, ob überhaupt eine Verletzungshandlung über den behaupteten Anschluss stattgefunden habe.
(AG Bremen-Blumenthal, Urteil vom 28.11.2014, Az. 43 C 1150/13)

Vor kurzem hatte bereits das AG Bremen-Mitte eine ähnliche Klage abgewiesen.