Arbeitgeber müssen ihre Angestellten vor zu viel Hitze am Arbeitsplatz schützen.

Der Grundsatz ist klar, allerdings kennen viele Betroffen ihre tatsächlichen Rechte und Pflichten. Leider sind viele Vorschriften zwar durchaus vernünftig und nachvollziehbar, die Konsequenzen bei trotzdem eintretender Überhitzung sind allerdings mehr als schwammig: http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/arbeitnehmerschutz-hitze-buero-klimaanlage-ventilator/ .
Das liegt dann wohl an der Natur des Wetters, auf das man auch als Arbeitgeber nur bedingt Einfluss hat. Trotzdem sollte es helfen, seine Rechte zu kennen.

Ist Autofahren ohne geeignetes Schuhwerk strafbar?

Angesichts der aktuellen Hitzewelle stellen sich viele Autofahrer die Frage, ob zum Führen eines Kfz bestimmtes Schuhwerk vorgeschrieben ist. Landläufig hält sich die Mär, FlipFlops oder Sandalen seien verboten. Ganz so stimmt das nicht, von Gesetzes wegen gibt es beim Schuhwerk am Steuer keine grundsätzlichen Einschränkungen. Auch barfuß zu fahren, wäre erlaubt. Aber nicht zu empfehlen. Denn wer mit ungeeignetem oder keinem Schuhwerk ein Auto steuert, verletzt unter Umständen die Allgemeine Sorgfaltspflicht beim Führen eines Kraftfahrzeugs. Daher sollten Autofahrer immer feste Schuhe tragen, da ansonsten die Bedienfähigkeit der Fußpedalen eingeschränkt ist. Das kann teure Unfälle zur Folge haben, zudem gerät eventuell der Versicherungsschutz nach einem Unfall in Gefahr. Zusätzlich drohen dann strafrechtliche Konsequenzen, wenn etwa ein Unfall mit Verletzten erwiesener Maßen auf falsches Schuhwerk zurückzuführen ist. Link zu einem Urteil mit weiterführenden Hinweisen http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Schuhwerk01.php