Teurer Spaß beim öffentlichen Posten von Bildern in Social-Media-Profilen
Dass man grundsätzlich vorsichtig sein sollte, was man in Online-Profilen und drumherum von sich preisgibt, hat Facebook mit dem Cambridge Analytica-Skandal gerade erneut bewiesen. Aber auch sonst sollte man immer gut überlegen, was ein Post bewirken kann. Wir haben in unserer Kanzlei schon diverse Fälle von Beleidigung über Volksverhetzung bis hin zu sexueller Belästigung bearbeiten müssen, oftmals rein aus dem Affekt heraus.
Auch beim achtlosen Veröffentlichen von Bildern und Kommentaren muss man auf der Hut sein. Nach einem aktuellen Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg v. 20.02.2018, Az. RN 4 K 17.635, muss ein Mann jetzt z.B. einen Teil der Kosten für einen Polizeieinsatz übernehmen. Der junge Mann hatte das Foto von zwei Handgranaten, einem grünen Behältnis und einer Schusswaffe veröffentlicht, verbunden mit dem Kommentar: „Silvester kann kommen, alles schon hergerichtet…“. Eine Bekannte alarmierte die Polizei, die zum Einsatz mit Spezialkräften anrückte. Die Waffen fand man allerdings nicht: Der Mann behauptete, sich das Bild selbst im Internet besorgt zu haben.
Die Polizei stellte ihm daraufhin Kosten von mehr als 11.000 Euro in Rechnung. Da der unterhaltspflichtige Familienvater angab, monatlich netto nur 1.600 Euro zu verdienen reduzierte man den Betrag auf 2.000 Euro. Auch gegen diesen Betrag klagte der Täter – erfolglos.
Quelle: VG Regensburg