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Verkehrsrecht – Übersicht über aktuelle Urteile 2020

Heute präsentieren wir Ihnen überblicksartig ein paar aktuelle Entscheidungen aus dem Verkehrszivilrecht, Verkehrsstrafrecht und dem Verkehrsvewaltungsrecht. Wie immer finden Sie weiterführende Links zu den Quellen und zu weiteren relevanten Infos auf unserer Webseite.

Haftung schon aufgrund leicht unangepasster Geschwindigkeit bei Gegenverkehr und Dunkelheit

Nach einer Entscheidung des OLG Celle muss der Führer eines Kfz seine Geschwindigkeit auf jeden Fall den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen anpassen. Das gelte insbesondere auf schmalen Straßen bei Dunkelheit und erkennbarem Gegenverkehr. Handelt der Autofahrer dem entgegen, kann er bei einem Zusammenstoß mit einem Traktor auch dann haften, wenn er die erlaubte Geschwindigkeit nur wenig überschritten hat und der Traktor Überbreite aufweist.

OLG Celle, Urteil vom 04.03.2020, 14 U 183/19

Vorläufiger Führerscheinentzug bei verbotenen Straßenrennen gerechtfertigt

Laut zweier Beschlüsse des LG Köln kann den Tatverdächtigen hinsichtlich eines verbotenen Straßenrennens bereits im Vorfeld einer Verurteilung die Fahrerlaubnis entzogen werden. Begehe jemand eine solche Tat, ist regelmäßig davon auszugehen, dass er als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen anzusehen ist. Der Verdacht gegen die Beschuldigten nach der recht jungen Vorschrift § 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB hatte sich daraus ergeben, dass sie sich als Kfz-Führer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig rücksichtslos fortbewegt haben, um eine möglichst hohe Geschwindigkeit zu erzielen.

LG Köln, Beschlüsse vom 04.03.2020, 101 Qs 8/20, 101 Qs 7/20

Durch Scheinwohnsitz erlangte EU-Fahrerlaubnis berechtigt nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen in Deutschland

Das VG Koblenz hat bestätigt, dass eine gültige EU- oder EWR-Fahrerlaubnis nicht zwingend das Führen von Kraftfahrzeugen in Deutschland erlaubt. Wenn die Umstände des Einzellfalls die Annahme rechtfertigen, dass die EU-Fahrerlaubnis nur mit einem Scheinwohnsitz im Ausland erlangt wurde, ist diese hier nicht gültig. Hierbei handelt es sich um ein komplexes Rechtsproblem, welches die Autofahrer in Deutschland immer wieder beschäftigt. Zu beachten ist, dass sich derjenige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar macht, der in diesem Kontext hierzulande ein Kraftfahrzeug führt.

VG Koblenz, 03.03.2020, 4 L 158/20.KO

400.000 € Schmerzensgeld für Opfer einer Trunkenheitsfahrt

Das LG Frankenthal hat einem Verkehrsunfallopfer ein für deutsche Verhältnisse auffallend hohes Schmerzensgeld von 400.000 € zugesprochen. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Der Kläger war als Beifahrer im Fahrzeug eines betrunkenen Fahrers schwer verletzt worden. Dieser war nachts mit 1,1‰ Blutalkoholgehalt unterwegs, als er mit seinem Fahrzeug von der Straße abkam. Die Verletzungen des Klägers waren so schwer, dass sie zu einer Querschnittslähmung führten.

Sehr hohe Entschädigung wegen Querschnittslähmung und Pflegebedürftigkeit

Nach Auffassung des Landgerichts war der Kläger angeschnallt. Die beklagte Versicherung hatte das Gegenteil behauptet, ein Sachvertändigengutachten bestätigte aber das Angeschnalltsein.  Nach der Vernehmung einer Vielzahl von Zeugen konnte auch nicht nachgewiesen werden, dass der Kläger bei Antritt der Fahrt erkannt hatte, dass der Fahrer alkoholisiert war. Für das Landgericht habe zwar festgestanden, dass die Beteiligten sich zu Beginn des Abends zum gemeinsamen „Vorglühen“ getroffen hätten. Es habe sich jedoch nicht aufklären lassen, ob die Beteiligten auch den weiteren Abend zusammen verbracht und Alkohol getrunken hätten. Nachdem der Kläger inzwischen auch psychisch erheblich unter den Unfallfolgen leide und in einem Pflegeheim leben müsse, sei ein Schmerzensgeld in Höhe von 400.000 Euro angemessen.

LG Frankenthal v. 10.01.2020, Az: 4 O 494/15

Führerscheinentzug nach Unfallflucht mit CarSharing-Fahrzeug

Das AG Berlin-Tiergarten hat bereits 2018 entschieden, dass der Fahrer eines CarSharing-Fahrzeugs Unfallflucht begeht wenn er die Unfallmeldung unterlässt, auch wenn bei dem Unfall nur das gemietete Fahrzeug beschädigt wurde.

CarSharing ist anders zu bewerten als „normale“ Miete

Nach der durchaus nachvollziehbaren Auffassung des Amtsgerichts liegt Unfallflucht immer dann vor, wenn ein Fremdschaden beim Unfall entsteht und man sich entfernt. Dies sei auch dann der Fall, wenn nur an dem CarSharing-Fahrzeug ein Schaden entstehe. Der Fahrer unterliegt hier einer Anzeigepflicht gegenüber dem Vermieter. Bei CarSharing sei dies anders zu bewerten als etwa bei einem normalen Mietwagenvertrag. Bei der Rückgabe eines Mietwagens wird das Unternehmen das Fahrzeug üblicherweise prüfen, beim CarSharing aber wird das Fahrzeug an einem beliebigen Platz für den nächsten zufälligen Kunden wieder abgestellt.

8.000 € Schaden sind auf jeden Fall ein bedeutender Fremdschaden

Da auch ein Schaden von über 8.000 Euro entstanden sei, sei auch der Entzug der Fahrerlaubnis gerechtfertigt.

AG Tiergarten, 21.03.2018, Aktenzeichen: (297 Gs) 3012 Js 1679/18 (47/18), 297 Gs 47/18

 

Zur Erforderlichkeit eines Ersatzwagens nach einem Verkehrsunfall

Das OLG Hamm hat entschieden, dass bei einer geringen Fahrleistung das Anmieten eines Ersatzwagens nach einem Verkehrsunfall als nicht erforderlich angesehen werden kann und dem Geschädigten dann im Zweifel nur eine Nutzungsausfallentschädigung zusteht.

Im zu entscheidenden Fall waren nach einem im Übrigen unstreitgen Unfall Mietwagenkosten in Höhe von mehr als 1200 € geltend gemacht worden. Der Geschädigte hatte aber in den 11 Tagen Mietzeit nur 239 km zurückgelegt. Das OLG Hamm hat die ablehnende Entscheidung des LG Bielefeld (2 O 203/16) zu den Mietwagenkosten bestätigt und dem Kläger – anstelle der Mietwagenkosten – nur einen Nutzungsausfallschaden in Höhe von 115 € zugesprochen.

Das OLG nimmt an, dass ein tägliches Fahrbedürfnis von nur 16 km am Tag ein Anhaltspunkt für einen Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht darstellt, wenn der Kläger nichts weiter dazu verträgt. Bei dieser Situation habe sich dem Kläger aufdrängen müssen, dass Mietwagenkosten von ca. 111 Euro pro Tag die bei seinen Fahrten voraussichtlich anfallenden Taxikosten um ein Mehrfaches übersteigen würden.

OLG Hamm, Urteil vom 23.01.2018, 7 U 46/17

Haftung nach Verkehrsunfall: Auffahrunfall an grüner Ampel wegen Martinshorn

Das LG Hamburg hat entschieden, dass ein Autofahrer, der das Martinshorn eines Einsatzfahrzeugs hört, schnellstmöglich herausfinden muss, von wo sich das Einsatzfahrzeug nähert. Aus diesem Grund darf er auch an einer grünen Ampel bremsen.

Fahre ein anderer Fahrer dann hinten auf, müsse dieser den Schaden des Vordermannes komplett ersetzen. Ein Verkehrsverstoß des Bremsers liege nur dann vor, wenn es sich bei grün um eine starke Bremsung ohne zwingenden Grund handele. Ein zwingender Grund liegt aber auch dann vor, wenn das Einsatzfahrzeug nur in der Nähe zu hören ist, es muss sich nicht unbedingt der Unfallstelle tatsächlich genähert haben.

LG Hamburg, Urteil vom 21.10.2016, 306 O 141/16