BVerwG aktuell – Fahrverbote für Dieselfahrzeuge grundsätzlich möglich
Mit zwei Urteilen hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute Sprungrevisionen der Länder Nordrhein-Westfalen (BVerwG 7 C 26.16) und Baden-Württemberg (BVerwG 7 C 30.17) gegen erstinstanzliche Gerichtsentscheidungen zur Fortschreibung der Luftreinhaltepläne durch Dieselfahrverbote für Düsseldorf und Stuttgart überwiegend zurückgewiesen.
Allerdings sind bei der Prüfung von Verkehrsverboten für Diesel-Kraftfahrzeuge gerichtliche Maßgaben insbesondere zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit zu beachten.