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OLG Hamm – Maßvolle Überschreitung der Richtgeschwindigkeit bedeutet nicht automatisch Mithaftung

Auf deutsche Autobahnen herrscht die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h. Wird diese überschritten und kommt es in diesem Zusammenhang zu einem Unfall, dann könnte man argumentieren, dass die „Raserei“ allein zu einer Mithaftung des Schnellfahrers führen müsse.

Dem ist aber nicht ohne Weiteres so. Das OLG Hamm bestätigte jetzt, dass man zumindest nicht nur deshalb mit haftet, weil man mit 20 km/h über der Richtgeschwindigkeit unterwegs ist.

Im Kontext kann man das Urteil wohl als allgemein vertretbar betrachten. Ein anderes Ergebnis wird man in Betracht ziehen müssen, wenn die Richtgeschwindigkeit deutlich überschritten wird, etwa um 50 km/h oder mehr. Denn dann steigert sich durchaus die Betriebsgefahr, was bei einem Unfall mit einem Spurwechsler berücksichtigt werden muss.

OLG Hamm, Beschlüsse des 7. Zivilsenats vom 21.12.2017 und 08.02.2018 (Az. 7 U 39/17 OLG Hamm)

Entschädigungszahlungen von Fluggesellschaften – EuGH stärkt Passagierrechte bei Umsteigeflügen

Die Fluggesellschaft, die in einem Mitgliedstaat nur den ersten Flug eines Umsteigefluges durchgeführt hat, kann vor den Gerichten am Endziel in einem anderen Mitgliedstaat auf Verspätungsentschädigung verklagt werden. Dies gilt, wenn die verschiedenen Flüge Gegenstand einer einheitlichen Buchung für die gesamte Reise waren und die große Verspätung bei Ankunft am Endziel auf eine Störung zurückzuführen ist, die sich auf dem ersten Flug ereignet hat.

Das hat der EuGH gestern entschieden. Was war passiert? Die betroffenen Passagiere hatten bei Air Berlin bzw. bei Iberia Transitflüge von Spanien nach Deutschland gebucht. Die jeweils erste Teilstrecke wurde allerdings von deren spanischem Partner Air Nostrum geflogen.

Da der Flug auf der ersten Teilstrecke vor dem Umsteigen verspätet war, verpassten die Gäste ihre jeweiligen Anschlüsse und kamen mit 4 – 13 Stunden Verspätung in Deutschland an.

Mit seinem aktuellen Urteil stellte der EuGH fest, dass Deutschland als Ankunftsort insgesamt Erfüllungsort im Sinne der Fluggsatrechte-Verordnung sei. Daraus folgt, dass die deutschen Gerichte grundsätzlich für die Entscheidung über Klagen auf Ausgleichszahlungen, die gegen eine
ausländische Fluggesellschaft wie Air Nostrum erhoben werden, zuständig sind.

EuGH, Urteil vom 07.03.2018, Az. C-274/16, C-447/16 u. C-448/16

BVerwG aktuell – Fahrverbote für Dieselfahrzeuge grundsätzlich möglich

Mit zwei Urteilen hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute Sprungrevisionen der Länder Nordrhein-Westfalen (BVerwG 7 C 26.16) und Baden-Württemberg (BVerwG 7 C 30.17) gegen erstinstanzliche Gerichtsentscheidungen zur Fortschreibung der Luftreinhaltepläne durch Dieselfahrverbote für Düsseldorf und Stuttgart überwiegend zurückgewiesen.

Allerdings sind bei der Prüfung von Verkehrsverboten für Diesel-Kraftfahrzeuge gerichtliche Maßgaben insbesondere zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit zu beachten.

https://www.bverwg.de/aktuelles