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Kein Schadensersatz wegen Handgelenksbruch bei Schnorchelausflug auf Mauritius

Das Landgericht Köln hatte kürzlich über einen Fall zu entscheiden, wo ein Ehepaar subjektiv mit einer Pauschalreise sehr unzufrieden war. Die Reise hatte 12.604,00 € gekostet. Der Kläger verlangte vom beklagten Reiseunternehmen Zahlung von Reisepreisminderung und Schadensersatz in Höhe von insgesamt 18.750,00 € sowie Schmerzensgeld für seine Frau von mindestens 6.000,00 €.

Das LG Köln hat die Klage nach Anhörung des Klägers insgesamt abgewiesen. Es hätten keine Mängel der gebuchten Reise vorgelegen. Insgesamt hätten lediglich Unannehmlichkeiten im Ablauf der Reise vorgelegen, die hinzunehmen seien.

Die vom Kläger bemängelte Wartezeit am Anreisetag von 8.00 Uhr bei Ankunft bis zum Bezug des Zimmers um 15.00 Uhr sei als bloße Unannehmlichkeit hinzunehmen. Hotelzimmer seien üblicherweise sowieso erst um 14.30 Uhr bezugsfertig. Hier habe das Hotel aus Kulanz sogar noch ein reichhaltiges Frühstück angeboten.

Auch eine angeblich verspätete Reinigung des Zimmers, nachdem dem Kläger selbst dort eine Flasche Rum fallen gelassen hatte, stelle keinen Mangel dar. Der Nutzen der Reise sei nicht beeinträchtigt gewesen. Die gerissene Kette an einem vom Hotel geliehenen Fahrrad während einer Fahrradtour sei ebenfalls hinzunehmen. Insbesondere wenn mit dem Rad nach eigenem Vortrag über „Stock und Stein“ über die Insel gefahren wurde, haftet hier nicht der Reiseveranstalter. Ein erlittener Wespenstich der Ehefrau im Hotel unterfiele dem allgemeinen Lebensrisiko, auch wenn sich das Wespennest neben der Terrasse des Hotelrestaurants befunden habe.

Zuletzt war die Frau des Klägers beim Aussteigen aus einem Boot ausgerutscht und brach sich das Handgelenk. Auch bei diesem Unfall habe sich lediglich das allgemeine Lebensrisiko verwirklicht, für das der Reiseveranstalter nicht verantwortlich sei. Ausrutscher bei Wassersportaktivitäten unterfielen dem privaten Unfall- und Verletzungsrisiko.

LG Köln, 08.03.2022, Aktenzeichen: 32 O 334/20

 

Urteile aus dem Fluggastrecht und Reiserecht

Das Landgericht Frankfurt hat in seiner auf Reiserecht spezialisierten Kammer mehrere aktuelle Urteile gefällt.

Zur Minderung des Reisepreises bei fehlendem Koffer mit Fotoausrüstung

Einer Reisenden, der am Zielort ein Koffer mit Teilen der Fotoausrüstung fehlte, steht ein Anspruch auf Minderung von 25% des Reisepreises für die Tage ohne Koffer zu.

Kein Reisemangel bei Mitreisenden im Sichtfeld des Kabinenfensters

Kein Reisemangel liegt vor, wenn auf einem Kreuzfahrtschiff vor dem Fenster einer mit Meerblick gebuchten Kabine Mitreisende das Sichtfeld kreuzen. Nach Auffassung des Landgerichts hat der Klägerin klar sein müssen, dass sich auf dem Schiff andere Gäste und Personen befinden, die sich auch außerhalb ihrer Kabinen aufhalten und teilweise das Fenster der Klägerin passieren.

Falsches Fährhaus begründet Rückerstattung des vollen Reisepreises

Einem Reisenden indes, der eine Unterkunft in einem „Fährhaus“ auf Sylt gebucht hat, welches sich tatsächlich in dem Stadtteil „Norddeich“ der Stadt Norden in Ostfriesland befindet, hat einen Anspruch auf Minderung des Reisepreises in voller Höhe.

Rechtzeitig am Gate bei noch offenen Flugzeugtüren

In einem weiteren Urteil sprach die Reiserechtskammer den Reisenden einen Ausgleichsanspruch wegen Nichtbeförderung nach der sogenannten Fluggastrechteverordnung zu.  Da das Bordpersonal alleine der Sphäre des Luftfahrtunternehmens zuzuordnen sei, hätte die Fluggesellschaft diese Personen als Zeugen dafür benennen müssen, dass die Türen des Flugzeugs bereits geschlossen waren. Dieser sekundären Darlegungslast sei das Luftfahrtunternehmen jedoch nicht gerecht geworden. Denn die Passagiere hatten vorgetragen, dass Boarding sei noch nicht abgeschlossen gewesen. Die Türen des Flugzeugs hätten sie noch offen gesehen. Daher sei ein rechtzeitiges Erscheinen der Reisen am Gate zu unterstellen. Neben dem Ausgleichsanspruch erhielten die Reisenden ein Anspruch auf Erstattung ihrer Flugkosten für den versäumten Flug. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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