Mobiltelefon ausgeschaltet? Kontrolle am Steuer ist Ordnungswidrigkeit!

Wenn Sie während der Fahrt mit Ihrem PKW das Mobiltelefon in den Händen halten und mittels des Home-Buttons kontrollieren, ob das Telefon ausgeschaltet ist, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit Bußgeld und Punkten bedroht ist.

Das meint jedenfall das OLG Hamm in einer weiteren aktuellen Entscheidung vom 20.06.2017 zu diesem Themenkomplex. Bereits gestern berichteten wir von einem anderen Szenario.

Verbotene Werbung durch Kundenbewertungen auf Firmenwebsite

Das OLG Köln hat entschieden, dass die Veröffentlichung von Kundenbewertungen auf einer Firmenwebsite Werbung sein kann, die unter eine strafbewehrte Unterlassungserklärung fällt, wenn der Inhalt der Kundenaussagen deckungsgleich ist mit dem Gegenstand des Unterlassungsversprechens.

Im vorliegenden Fall war eine Unterlassungserklärung abgegeben worden, da wissenschaftliche Erkenntnisse fehlten, um die Werbeaussagen eines Unternehmens zu stützen. Nach der Unterlassungserklärung ließ das Unternehmen aber (scheinbare?) Kundenbewertungen veröffentlichen, die wiederum die gleiche Botschaft verbreiteten wie zuvor die unbewiesenen Werbeaussagen.

Handyverbot der StVO erfasst auch Smartphones ohne SIM-Karte

Das OLG Hamm hat entschieden, dass auch dann gegen die einschlägige Verbotsvorschrift des § 23 Absatz 1a StVO verstoßen wird, wenn der Fahrer während der Fahrt sein Mobiltelefon in den Händen hält und Musik abspielen lässt, auch wenn in das Mobiltelefon keine SIM-Karte eingelegt ist.