TRAFFIPAX TraffiPhot S – Reduzierung der Geldbuße wegen fehlerhaftem Eichschein

Das Amtsgericht Wilhelmshaven hat mit Urteil vom 15.06.2012 [04 OWi 164 Js 22883/12 (344/12)] gegen einen unserer Mandanten ein reduziertes Bußgeld in Höhe von 35,00 € festgesetzt. Diesem war vorgeworfen worden, eine erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung begangen zu haben, die eine wesentlich höhere Geldbuße sowie Punkte in Flensburg zur Folge gehabt hätte. Die Geschwindigkeitsmessung war mit dem Messgerät TRAFFIPAX TraffiPhot S vorgenommen worden.

Wir haben für unseren Mandanten Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt und Einsicht in die Ermittlungsakte genommen. Aus dieser ergaben sich wieder einmal Ungereimtheiten. So befand sich in der Akte ein Eichschein, der sich lediglich auf das Geschwindigkeitsüberwachungsgerät selbst bezog. Dies ist jedoch in der Regel nicht ausreichend. Zu der gesamten Anlage gehören nämlich auch noch drei Piezo-Sensoren, die unter der Fahrbahndecke verlegt sind und die den Messvorgang durch Überfahren aktivieren. Auch diese Sensoren unterliegen der Eichpflicht. Dieser Voraussetzung war im vorliegenden Fall offensichtlich nicht Genüge getan.

Zwar ließ sich das Gericht dadurch nicht von einer Einstellung des Bußgeldverfahrens oder gar von einem Freispruch überzeugen, doch auch die eingangs erwähnte Bußgeldreduzierung ist als deutlicher Erfolg zu werten, wie ihn in der Regel nur ein qualifizierter Rechtsanwalt erarbeiten kann. Der rechtsschutzversicherte Mandant freute sich über das reduzierte Bußgeld und die nicht angefallenen Punkte im Verkehrszentralregister. Darüber hinaus wird die Ordnungswidrigkeit auch sonst nirgendwo eingetragen und kann dem Mandanten auch in Zukunft nicht in irgendeiner Art und Weise vorgehalten werden.

Dieser Rechtstipp stellt einen Überblick dar und kann eine Beratung im Einzelfall nicht ersetzen.