Straßenverkehr – Behinderung der Straßenbahn durch Zuparken der Schienen kann teuer werden
Wer durch verbotenes oder auch sonst unachtsames Parken die Schienen einer Straßenbahn blockiert, muss die Kosten für einen dadurch anfallenden Schienenersatzverkehr übernehmen. Darunter fallen sogar die Taxikosten für die gestrandeten Fahrgäste, urteilte das AG Frankfurt, 26.03.2018, Az. 32 C 3586/16 (72).
Auch in Bremen muss man immer wieder derartige Vorfälle beobachten. Es ist dringend angeraten, etwas besser darauf zu achten, ob die Straßenbahn trotz des gewählten Parkplatzes noch genug Platz hat, hindurchzukommen. Gerade in Zeiten immer größer werdender SUV o.ä. unterschätzen viele Autofahrer die „Breitenwirkung“ ihrer Kfz.
Zu den hier streitigen Kosten dürften im Fall des Falles noch die Abschleppkosten sowie ein ordentliches Bußgeld dazukommen.