Handy am Steuer „wird immer teurer“
Seit letztem Jahr steht fest, dass unter dem Begriff der „Benutzung“ eines Mobiltelefons jede Nutzung, auch die Nutzung als Navi, zu verstehen ist und als solche im Straßenverkehr ein Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg zur Folge haben kann.
Nach einer aktuellen Entscheidung des OLG Hamm kann das Telefonieren am Steuer ohne Freisprecheinrichtung jedoch sogar ein Fahrverbot nach sich ziehen, und zwar, wenn man sich gleich mehrfach erwischen lässt. Eine „beharrliche Pflichtverletzung“ also, die im Übrigen auch bei anderen Ordnungswidrigkeiten angenommen werden kann.