Zur Haftung des Anschlussinhabers für Filesharing über ungesichertes WLAN
Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat kürzlich in einem Grundsatzurteil zur sogenannten Störerhaftung entschieden. Danach haftet der Betreiber eines Internetzugangs über WLAN und einen Tor-Exit-Nodes nach der Neufassung des § 8 Abs. 1 Satz 2 des Telemediengesetzes (TMG) zwar nicht für von Dritten über seinen Internetanschluss im Wege des Filesharings begangene Urheberrechtsverletzungen auf Unterlassung. In […]