OLG Hamm entscheidet zu Massenkarambolagen

Die Regel „Wer auffährt, hat Schuld“ gilt nicht immer, und insbesondere nicht für Kettenauffahrunfälle.

Das OLG Hamm hat gerade bestätigt, dass in solchen Fällen der Beweis des ersten Anscheins nicht gegen den Auffahrenden gilt. Läßt sich der Unfallhergang nicht mehr aufklären, kommt es zur Haftungsteilung.